Systematische Parodontitis-Behandlung bei GKV-Patienten wird an den Stand der Wissenschaft angepasst. Soll zum 01. Juli 2021 in Kraft treten.
Mehr wissen wir momentan auch nicht: der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) beschlossen, dass ein eigener Therapieschritt "parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch" sowie die unterstützende Parodontaltherapie / Nachsorge (mit Inanspruchnahme bis zu zwei Jahre nach einer systematischen Parodontalbehandlung) Eingang in die GKV-Parodontologie-Richtlinien finden soll. Zur Zeit werden wohl die entsprechenden neuen Gebührenpositionen verhandelt. (Quelle: ZM111, Nr. 01-02 vom 16.01.2021 sowie KZBV Veröffentlichungen).